Schon seit Jahrzehnten betreuen wir Unternehmensinsolvenzen – häufig auch mit Niederlassungen, Tochterunternehmen und Beteiligungen im In- und Ausland. Dabei sind wir einerseits als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter tätig, andererseits aber auch als Berater sanierungsfähiger Unternehmen aller Größenordnungen.

 

Auch wenn Sie sonst mit einem insolvenzrechtlichen Sachverhalt konfrontiert werden, beispielsweise mit Anfechtungsansprüchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Spezialisten zur Seite.

 

 

Wir übernehmen insbesondere die folgenden Aufgaben:

 

  • Restrukturierungs- und Sanierungsberatung einschließlich Erarbeitung von Umstrukturierungs- und Sanierungsstrategien
  • Vorbereitung und Abwicklung von außergerichtlichen Sanierungen
  • Beratung zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter (strafrechtlich, zivilrechtlich, sozialversicherungs- und abgabenrechtlich)
  • umfassende Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Liegenschaften in der Krise bzw. aus der Insolvenz
  • rasche und unkomplizierte Gründung von Auffanggesellschaften
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen
  • Durchsetzung von Vermieterrechten, Bestandgeberpfandrechten
  • kraftvolle Geltendmachung und Durchsetzung von Gläubigeransprüchen
  • Beratung im Zusammenhang mit Eigenkapitalersatz und verbotener Einlagenrückgewähr
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Insolvenzen

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